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Rechtsanwälte: Geschichte

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Ärger mit dem Vermieter oder mit dem Ex-Partner bei der Scheidung? Viele Rechtsstreitigkeiten lassen sich nur mithilfe eines Rechtsanwalts lösen. Fachanwälte haben sich auf ein rechtliches Fachgebiet wie das Mietrecht spezialisiert und sind heute in jeder größeren Stadt anzutreffen. Der moderne Rechtsanwalt Leipzig oder die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg gehen auf eine lange Geschichte zurück.
Die ersten Wurzeln der deutschen Anwaltsgeschichte gehen auf das Rechtsbuch Sachsenspiegel von Eike von Repgow zurück, der zu Beginn des 13. Jahrhunderts veröffentlicht wurde. In früheren Zeiten könnten Angeklagte bei einem Rechtsstreit einen Fürsprecher für sich reden lassen – der Vorläufer des heutigen Rechtsanwaltsberufs. Schon im Sachsenspiegel wurde erwähnt, dass Fürsprecher ihrer Zeit tätig waren und für ihre Dienste Geld verlangten. In Deutschland wurden die Gerichtsverfahren mit dem römischen Recht zunehmend professioneller und brachten auch das Berufsbild des Juristen hervor. Im Mittelalter gab es noch eine Trennung zwischen Gerichtsvertretern und außergerichtlichen Vertretern – für die außergerichtliche Vertretung bildete sich der Berufsstand der Advocaten.
Erst im 16. Jahrhundert wurde die Zweiteilung zwischen Advokaten und Prokuratoren langsam aufgehoben. Das zweigeteilte System ist heute nur noch in der spanischen Gerichts- und Anwaltswelt anzutreffen. Heute kann sich jedermann auf Wunsch von einem Rechtsanwalt bei Gericht und gegenüber von Behörden vertreten lassen. In allen Zivilprozessen müssen sich die Angeklagten zwingend von einem Rechtsbeistand vertreten lassen. In Deutschland müssen Rechtsanwälte eine Ausbildung zum Volljuristen durchlaufen und erlangen im Rahmen des Studiums die Befähigung zum Richteramt. Nur wenige Rechtsanwälte sind jedoch im Staatsdienst tätig. Ein Großteil der Anwälte arbeitet selbständig und in Kanzleien.

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Prozesskostenhilfe – eine finanzielle Hilfe im Rechtsdschungel

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Dass die Gerichte vielerorts mehr als überlastet sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Lange Wartezeiten sind die Regel, bis dann doch einmal Recht gesprochen wird. Dabei nehmen viele Menschen ihre Rechte nicht einmal wahr: allzu häufig wird auf berechtigte Ansprüche verzichtet. Der Grund: das liebe Geld. Denn wer nicht viel verdient und keine Rechtsschutzversicherung hat, meint oft, sich eine gerichtliche Auseinandersetzung gar nicht leisten zu können – und verzichtet auf die Durchsetzung seiner Ansprüche in einem Rechtsstreit. Dabei ist dies häufig gar nicht notwendig. Denn was früher als Armenrecht weniger Begüterten zu ihrem Recht verhalf, kann auch heute unter dem Namen Prozesskostenhilfe gute Dienste leisten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass der Anspruchsteller ein geringes Einkommen hätte – auch Normalverdiener können durchaus anpruchsberechtigt für die sogenannte PKH sein. Der Grund ist, dass auch die von dem vorhandenen Einkommen zu tragenden Lasten – wie zum Beispiel Mieten – berücksichtigt werden, so dass unter dem Strich sich letztlich ein Einkommen ergeben kann, dass zur Inanspruchnahme der PKH berechtigt.

Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird natürlich auch berücksichtigt, ob Vermögen vorhanden ist, das zum Bestreiten der mit der gerichtlichen Auseinandersetzung verbundenen Kosten eingesetzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, steigen die Chancen auf Gewährung der PKH – besonders dann, wenn die Aussichten auf Erfolg im beabsichtigten Prozess gut sind. Denn auch diese Erfolgsaussichten werden geprüft – was den Vorteil hat, dass ein positiver Bescheid zugleich bedeutet, dass die Prüfung des Sachverhaltes ergeben hat, dass man seitens des entscheidenden Gerichtes eine erfolgreiche Prozessführung für möglich hält – ein beruhigender Gedanke, wenn natürlich auch keine Garantie für das erwünschte Urteil.

Die Seite www.mixed-zone.de hat für ihre Leser Informationen über die PKH zusammengetragen, die dort kostenfrei abgerufen werden können. Für so manchen dürfte diese staatliche Hilfe Türen zur Durchsetzung eigener Ansprüche eröffnen, die er zuvor verschlossen glaubte. Aber Achtung: unter Umständen kann es passieren, dass zumindest Teile der gewährten Unterstützung auch wieder zurückgezahlt werden müssen – doch ob dies der Fall ist und in welcher Form das geschehen kann, ist wieder vom Einzelfall und den persönlichen Voraussetzungen abhängig.

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Raus aus der alten Wohnung – oft schwerer als gedacht

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Ärger beim Auszug aus einer Mietwohnung ist leider keine Seltenheit. Nicht selten trennen sich Mieter und Vermieter im Streit, und beide Seiten haben oftmals berechtigten Anlass zur Klage. Mit der Beendigung eines Mietverhältnisses hat sich die www.mixed-zone.de in ihrem Themenartikel Mietvertrag Kündigungsfristen näher beschäftigt. Hier findet sich eine recht gute Übersicht über die Probleme, die beim Auszug aus der alten Wohnung auftreten können, und auch häufige Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages werden beantwortet.

So ist es beispielsweise ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Mieter in jedem Fall berechtigt wäre, in den letzten Monaten der verbleibenden Vertragsdauer seine Kaution quasi „abzuwohnen“. Schließlich ist der Sinn der Kaution ursprünglich der, dass vom Mieter verursachte und nicht reparierte Schäden von diesem Geld beseitigt werden können. Aber auch andere Fragen sind häufig Gegenstand von  – zum Teil auch gerichtlichen – Auseinandersetzungen. So ist mancher Vermieter der Ansicht, die Zinsen aus der angelegten Kaution stünden ihm zu. Auch diese Annahme ist ein Irrtum. Denn die Zinsen, die aus der Anlage der Kaution erwirtschaftet werden, stehen demjenigen zu, der die Sicherheitsleistung ursprünglich hinterlegt hat – also dem Mieter der Wohnung. An diesen Beispielen mag man erkennen, welch sensibles Minenfeld gerade das Thema Kaution immer wieder darstellt, für das Information, wie sie die Seite www.mixed-zone.de anbietet, unerlässlich ist. Denn wer kennt sich schon  – abgesehen von Wohnungsverwaltern und Anwälten – immer so genau mit normalerweise nur selten auftretenden Fragen aus?

Apropos Stichwort Kaution: diese muss der Vermieter getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen – einfach auf das private Girokonto des Vermieters einzahlen ist also nicht statthaft. Auch die Zeit, innerhalb derer die Kaution (oder vielmehr der nach Beseitigung der vom Mieter hinterlassenen Schäden verbleibenden Restsumme) nach Vertragsende an den ehemaligen Bewohner der Wohnung erstattet werden muss, unterliegt Regeln – und ebenso auch der Zeitraum, der dem ehemaligen Überlasser der Wohnung zur Verfügung steht, um die Schlussabrechnung für die Nebenkosten der Wohnung zu erstellen und dem ehemaligen Vertragspartner zuzusenden. Weitergehende Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen – zu denen immer wieder zahlreiche Fragen auftreten – stellt die mixed-zone.de zur Verfügung – wie gewohnt kostenlos.

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Bevor man rät, sollte man sich beraten lassen

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Ein Trauerfall in der Familie ist immer sehr einschneidend und in der Regel ist der Schmerz das überwiegende Gefühl. Handelte es sich aber um einen reichen Onkel aus Übersee, der verstorben ist, tritt ganz schnell die Gier in den Vordergrund. Sollte dies in Ihrer Familie der Fall sein und hinsichtlich des anstehenden Erbes Streitereien beginnen, ist es an der Zeit sich einen rechtlichen Beistand zu suchen. Einen Anwalt Chemnitz, der sich mit Erbrecht auskennt zu konsultieren scheint die beste Lösung zu sein. Diesen können Sie über ein Verzeichnis aller Rechtsanwälte finden. Oftmals sind die Inhalte eines Testaments undeutlich oder nur umständlich nachvollziehbar verfasst. Gerade wenn die anderen Familienmitglieder sich bereits an der Hinterlassenschaft vergriffen haben, wird es besonders schwer, zu seinem Recht zu kommen. Der Rechtsanwalt Chemnitz könnte in diesem Fall eine wertvolle Hilfe sein. Möglicherweise erwarten die anderen Verwandten nicht, dass Sie sich eines fachkundigen Beistandes bedienen und hoffen auf Gleichgültigkeit und Gutmütigkeit. Leider ist es tatsächlich in vielen Fällen so, dass eine der Parteien einfach aus Frustration aufgibt und denjenigen das komplette Erbe überlässt, die zuerst zugreifen. Der Rechtsbeistand kann Ihnen aber die gesamten Bemühungen und notwendigen Schriftstücke und Befragungen abnehmen, die nun anstehen. Im optimalen Fall sind Sie sogar ausreichend versichert und brauchen nicht einmal die Kosten für einen Prozess zu bezahlen. Lassen Sie sich doch einfach unverbindlich und kostengünstig beraten, ob es sich lohnt sein Recht durchzusetzen, denn auch ein Anwalt ist dazu verpflichtet nach bestem Wissen die Erfolgsaussichten eines Streitfalls zu prognostizieren und damit dem Mandanten Hilfe zu leisten.

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