Mietvertrag

Sich über Mieterrechte informieren

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Recht / Kommentare deaktiviert für Sich über Mieterrechte informieren

Als Mieter hat man nicht nur die Pflicht die Miete regelmäßig und in voller Höhe zu zahlen sondern auch so einige Rechte auf die man durchaus bestehen kann. Viele sind allgemein hin bekannt, von vielen anderen ahnt man aber in der Regel noch nicht einmal etwas. So ist es zum Beispiel kaum hinreichend bekannt, dass Mängel an einer Mietwohnung unter bestimmten Vorraussetzungen zu einer Minderung der Miete berechtigen.

Dinge wie diese erfährt man natürlich beim Anwalt seines Vertrauens oder man recherchiert einfach etwas im Internet. Zwar sind die hier erworbenen Informationen nicht 100% gesichert, doch dafür kostenlos. Einen guten Überblick zu Mietvertrag und Co. erhält man auch auf speziellen „Mietrecht Ratgeber“ getauften Portalen. Hier kann man sich beispielsweise Vordrucke zum Mietvertrag herunter laden, interessante Fachartikel und News lesen oder sich mit anderen mehr oder weniger fachkundigen Usern in einem Mietrecht Forum austauschen. Somit findet man hier alles was man braucht, um sich ein gewisses Grundwissen aneignen zu können.

Gerade das Mietrecht Forum kann einem hier weiterhelfen. Hat man zum Beispiel eine ganz konkrete Frage zur Kündigung des Mietverhältnisses oder zu Kostenübernahme von Reparaturen, kann man sie hier einfach stellen und aus dem Erfahrungsschatz sowie von den Meinungen der vielen anderen Usern profitieren. Natürlich sollte dass einen motivieren, dann später mit seinem Fachwissen auch anderen Mitgliedern zu helfen.

Da aber gerade Themen wie die Kündigung oft heikel sind, bleibt es trotz Mietrechrecht Ratgeber manchmal nicht aus dennoch den Anwalt aufzusuchen. Hier empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung um die Kosten zumindest minimieren zu können.

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Raus aus der alten Wohnung – oft schwerer als gedacht

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Bau und Renovierung / Kommentare deaktiviert für Raus aus der alten Wohnung – oft schwerer als gedacht

Ärger beim Auszug aus einer Mietwohnung ist leider keine Seltenheit. Nicht selten trennen sich Mieter und Vermieter im Streit, und beide Seiten haben oftmals berechtigten Anlass zur Klage. Mit der Beendigung eines Mietverhältnisses hat sich die www.mixed-zone.de in ihrem Themenartikel Mietvertrag Kündigungsfristen näher beschäftigt. Hier findet sich eine recht gute Übersicht über die Probleme, die beim Auszug aus der alten Wohnung auftreten können, und auch häufige Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages werden beantwortet.

So ist es beispielsweise ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Mieter in jedem Fall berechtigt wäre, in den letzten Monaten der verbleibenden Vertragsdauer seine Kaution quasi „abzuwohnen“. Schließlich ist der Sinn der Kaution ursprünglich der, dass vom Mieter verursachte und nicht reparierte Schäden von diesem Geld beseitigt werden können. Aber auch andere Fragen sind häufig Gegenstand von  – zum Teil auch gerichtlichen – Auseinandersetzungen. So ist mancher Vermieter der Ansicht, die Zinsen aus der angelegten Kaution stünden ihm zu. Auch diese Annahme ist ein Irrtum. Denn die Zinsen, die aus der Anlage der Kaution erwirtschaftet werden, stehen demjenigen zu, der die Sicherheitsleistung ursprünglich hinterlegt hat – also dem Mieter der Wohnung. An diesen Beispielen mag man erkennen, welch sensibles Minenfeld gerade das Thema Kaution immer wieder darstellt, für das Information, wie sie die Seite www.mixed-zone.de anbietet, unerlässlich ist. Denn wer kennt sich schon  – abgesehen von Wohnungsverwaltern und Anwälten – immer so genau mit normalerweise nur selten auftretenden Fragen aus?

Apropos Stichwort Kaution: diese muss der Vermieter getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen – einfach auf das private Girokonto des Vermieters einzahlen ist also nicht statthaft. Auch die Zeit, innerhalb derer die Kaution (oder vielmehr der nach Beseitigung der vom Mieter hinterlassenen Schäden verbleibenden Restsumme) nach Vertragsende an den ehemaligen Bewohner der Wohnung erstattet werden muss, unterliegt Regeln – und ebenso auch der Zeitraum, der dem ehemaligen Überlasser der Wohnung zur Verfügung steht, um die Schlussabrechnung für die Nebenkosten der Wohnung zu erstellen und dem ehemaligen Vertragspartner zuzusenden. Weitergehende Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen – zu denen immer wieder zahlreiche Fragen auftreten – stellt die mixed-zone.de zur Verfügung – wie gewohnt kostenlos.

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