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Prozesskostenhilfe – eine finanzielle Hilfe im Rechtsdschungel

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Dass die Gerichte vielerorts mehr als überlastet sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Lange Wartezeiten sind die Regel, bis dann doch einmal Recht gesprochen wird. Dabei nehmen viele Menschen ihre Rechte nicht einmal wahr: allzu häufig wird auf berechtigte Ansprüche verzichtet. Der Grund: das liebe Geld. Denn wer nicht viel verdient und keine Rechtsschutzversicherung hat, meint oft, sich eine gerichtliche Auseinandersetzung gar nicht leisten zu können – und verzichtet auf die Durchsetzung seiner Ansprüche in einem Rechtsstreit. Dabei ist dies häufig gar nicht notwendig. Denn was früher als Armenrecht weniger Begüterten zu ihrem Recht verhalf, kann auch heute unter dem Namen Prozesskostenhilfe gute Dienste leisten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass der Anspruchsteller ein geringes Einkommen hätte – auch Normalverdiener können durchaus anpruchsberechtigt für die sogenannte PKH sein. Der Grund ist, dass auch die von dem vorhandenen Einkommen zu tragenden Lasten – wie zum Beispiel Mieten – berücksichtigt werden, so dass unter dem Strich sich letztlich ein Einkommen ergeben kann, dass zur Inanspruchnahme der PKH berechtigt.

Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird natürlich auch berücksichtigt, ob Vermögen vorhanden ist, das zum Bestreiten der mit der gerichtlichen Auseinandersetzung verbundenen Kosten eingesetzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, steigen die Chancen auf Gewährung der PKH – besonders dann, wenn die Aussichten auf Erfolg im beabsichtigten Prozess gut sind. Denn auch diese Erfolgsaussichten werden geprüft – was den Vorteil hat, dass ein positiver Bescheid zugleich bedeutet, dass die Prüfung des Sachverhaltes ergeben hat, dass man seitens des entscheidenden Gerichtes eine erfolgreiche Prozessführung für möglich hält – ein beruhigender Gedanke, wenn natürlich auch keine Garantie für das erwünschte Urteil.

Die Seite www.mixed-zone.de hat für ihre Leser Informationen über die PKH zusammengetragen, die dort kostenfrei abgerufen werden können. Für so manchen dürfte diese staatliche Hilfe Türen zur Durchsetzung eigener Ansprüche eröffnen, die er zuvor verschlossen glaubte. Aber Achtung: unter Umständen kann es passieren, dass zumindest Teile der gewährten Unterstützung auch wieder zurückgezahlt werden müssen – doch ob dies der Fall ist und in welcher Form das geschehen kann, ist wieder vom Einzelfall und den persönlichen Voraussetzungen abhängig.

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