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Der Kälte entfliehen

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Immer wenn es bei uns in Mitteleuropa Winter ist und man das Gefühl hat, ihn überhaupt nicht mehr loswerden zu können, dann entwickelt man Fluchtstrategien. Skilaufen, das war ja noch ganz peppig, aber irgendwann geht einem der Schnee auf die Nerven und dann bleibt man vor den Reisebüros stehen und sieht sich die Fotos von Traumstränden an. Immer dabei sind die Malediven, aber noch stärker im Focus – Thailand. Auch wenn die Kultur und das Essen die Besucher immer wieder fasziniert, uns Mitteleuropäer besticht dieses Land in erster Linie durch seine traumhaften Strände. Thailand ist eines der beliebtesten Ziele für Pauschalreisen nach Asien. Und gerade zwischen November und Februar, wenn es bei uns klirrend kalt ist, herrscht dort nämlich das günstigste Klima für uns Europäer. Dann ist es dort nicht zu heiß und auch nicht zu feucht. Dann bringen die Nord- und Nordostwinde vor allem kühle und eher trockene Luft ins Land. Schon im März bis rein in den Mai, in der Vormonsunzeit, kann uns das feuchte und heiße Klima mit meist mehr als 35° C schon etwas aus der Fassung bringen. Aber wer sich bei seinem Reiseveranstalter gut informieren lässt und seine persönlichen Bedürfnisse und Befindlichkeiten ins Spiel bringt, wird sicher auch den optimalen Urlaubsbackground in Thailand finden. Wer Menschenmengen nicht so anregend findet oder die Metropolen der Sex-Touristen umgehen will, der kann auch in der Hauptreisezeit ruhige Plätze buchen. Wer Chiang Mai, alle Inseln und die großen Strände meidet, wird die Touristenmassen gut hinter sich lassen können. Wem das tropische Klima nicht so viel anhaben kann, der kann richtig Geld sparen, wenn er in den (touristisch) ruhigeren Monaten April bis Juni und September bis Oktober nach Thailand reist. Aber ganz egal ob man in der Haupt- oder Nebensaison verreist, ein Thailand Visum wird immer benötigt. Man bekommt es am Schnellsten über Visa-Agenturen, die einem jedes Reisebüro gerne vermittelt, wenn es nicht schon selbst das Visum als eigenen Service innerhalb der Pauschalreise mit angeboten hat.

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Prozesskostenhilfe – eine finanzielle Hilfe im Rechtsdschungel

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Dass die Gerichte vielerorts mehr als überlastet sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Lange Wartezeiten sind die Regel, bis dann doch einmal Recht gesprochen wird. Dabei nehmen viele Menschen ihre Rechte nicht einmal wahr: allzu häufig wird auf berechtigte Ansprüche verzichtet. Der Grund: das liebe Geld. Denn wer nicht viel verdient und keine Rechtsschutzversicherung hat, meint oft, sich eine gerichtliche Auseinandersetzung gar nicht leisten zu können – und verzichtet auf die Durchsetzung seiner Ansprüche in einem Rechtsstreit. Dabei ist dies häufig gar nicht notwendig. Denn was früher als Armenrecht weniger Begüterten zu ihrem Recht verhalf, kann auch heute unter dem Namen Prozesskostenhilfe gute Dienste leisten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass der Anspruchsteller ein geringes Einkommen hätte – auch Normalverdiener können durchaus anpruchsberechtigt für die sogenannte PKH sein. Der Grund ist, dass auch die von dem vorhandenen Einkommen zu tragenden Lasten – wie zum Beispiel Mieten – berücksichtigt werden, so dass unter dem Strich sich letztlich ein Einkommen ergeben kann, dass zur Inanspruchnahme der PKH berechtigt.

Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird natürlich auch berücksichtigt, ob Vermögen vorhanden ist, das zum Bestreiten der mit der gerichtlichen Auseinandersetzung verbundenen Kosten eingesetzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, steigen die Chancen auf Gewährung der PKH – besonders dann, wenn die Aussichten auf Erfolg im beabsichtigten Prozess gut sind. Denn auch diese Erfolgsaussichten werden geprüft – was den Vorteil hat, dass ein positiver Bescheid zugleich bedeutet, dass die Prüfung des Sachverhaltes ergeben hat, dass man seitens des entscheidenden Gerichtes eine erfolgreiche Prozessführung für möglich hält – ein beruhigender Gedanke, wenn natürlich auch keine Garantie für das erwünschte Urteil.

Die Seite www.mixed-zone.de hat für ihre Leser Informationen über die PKH zusammengetragen, die dort kostenfrei abgerufen werden können. Für so manchen dürfte diese staatliche Hilfe Türen zur Durchsetzung eigener Ansprüche eröffnen, die er zuvor verschlossen glaubte. Aber Achtung: unter Umständen kann es passieren, dass zumindest Teile der gewährten Unterstützung auch wieder zurückgezahlt werden müssen – doch ob dies der Fall ist und in welcher Form das geschehen kann, ist wieder vom Einzelfall und den persönlichen Voraussetzungen abhängig.

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