Verkehrsrechtsschutz

Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?

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Einem Versicherungsvertreter sollte man diese Frage besser nicht stellen, denn dessen Antwort würde sicherlich lauten: “Jeder, weil jedermann schneller in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt werden kann als man denkt.“

Eine Rechtsschutzversicherung gibt es beinahe für jede Situation. Da ist es ganz egal, ob es sich um eine Räumungsklage des Vermieters handelt, um einen Nachbarschaftsstreit, um Probleme mit einer Handwerksleistung, um Ärger im Beruf oder, oder, oder … Dennoch benötigt zwar nicht jeder einen Rechtsschutz, aber für so manchen Risikokandidaten lohnt sich die Überlegung, eine solche Versicherung abzuschließen.

Einer der wichtigsten Bereiche in Sachen Rechtschutzversicherung ist der Verkehrsrechtsschutz. Eine solche Versicherungspolice sollte derjenige haben, der viel mit dem Auto unterwegs ist. Besonders bei vielen Fahrten im Ausland macht sich eine Verkehrsrechtschutzversicherung oft bezahlt. Häufig verfahren Behörden im Ausland – insbesondere in Ost- und auch Südeuropa – mit Ausländern nicht gerade zimperlich. Um eventuelle Inhaftnahme abzuwenden übernimmt in solchen Angelegenheiten der Rechtsschutz beispielsweise die Kautionsbereitstellung.

Für Vermieter sollte der Abschluss einer speziellen Rechtschutzversicherung für Vermieter eine Pflichtübung sein. Nicht selten landen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vor dem Rechtsanwalt oder sogar vor Gericht. Aber auch Haus- oder Wohnungsbesitzer, die die Immobilie nicht vermieten, sind mit einem Rechtschutz für Eigentümer gut beraten.

Wer als Arbeitnehmer in einer wirtschaftlich unsicheren Branche beschäftigt ist, für den ist eine Berufsrechtschutzversicherung sinnvoll. Selbständige sollten sich unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind, grundsätzlich durch eine Rechtschutzversicherung absichern.

Für wen sind solche Rechtsschutz Versicherungen jedoch weniger sinnvoll oder sogar überflüssig?
•    Menschen, mit Anspruch auf Sozialhilfe erhalten bei einem Rechtsstreit eine sogenannte Prozesskostenbeihilfe für die Vertretung durch einen Anwalt und für evtl. Gerichtskosten. Dieses gilt  zumindest dann, wenn der Rechtsstreit nicht von einem selbst sondern von der gegnerischen Partei verursacht wird. Daher ist eine Rechtschutzversicherung für Sozialhilfeempfänger in der Regel überflüssig.
•    Für Versicherungsnehmer, die die Versicherung einzig und allein für den Privatbereich anstreben (z.B. für Schäden, die sie durch ein Missgeschick verursachen), ist eine private Haftpflichtversicherung die bessere Alternative. Denn die Haftpflichtversicherung würde begründete Schadensforderungen übernehmen und unberechtigte Forderungen abwenden und auch einen entsprechenden Rechtsbeistand für die Angelegenheit bezahlen.
•    Auch Arbeitnehmer, für die eine der oben genannten Punkte, die für den Abschluss einer Rechtschutzversicherung sprechen, nicht zutreffen, benötigen eine solche Versicherung nicht unbedingt.

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