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Mit der Risikolebensversicherung das Darlehen absichern

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Soll die Risikolebensversicherung ein Darlehen absichern, richtet sich die Versicherungssumme nach der Darlehenshöhe. Hier ist auch zu überlegen, ob die Versicherungsleistung auch in diesem Fall aufgestockt werden soll, um noch eine zusätzliche Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall zu haben.

Ein weiteres Entscheidungskriterium ist die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Diese sollte sich danach richten, wann das Darlehen abgelöst werden soll. Hier ist zu berücksichtigen, dass Darlehensverträge auch verlängert werden, wenn die Darlehenssumme nicht abgelöst werden kann.

Zur Absicherung von Darlehen ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme ratsam. Hierbei ist aber darauf achten, dass die Versicherungsleistung aus der Risikolebensversicherung in gleichem Maße sinkt, wie die Darlehenshöhe. Das ist dann der Fall, wenn die Versicherungssumme annuitätisch sinkt. Fällt sie linear, besteht die Gefahr einer Deckungslücke.

Es ist auch zu bedenken, ob zur Absicherung eines Darlehens nur eine Risikolebensversicherung für den Hauptverdiener oder ob auch ein Vertrag für den Partner abgeschlossen werden soll. Das kann zweckmäßig sein, wenn der Partner auch einen Verdienst einbringt, der zur Rückzahlung des Darlehens benötigt wird.

Fordert der Darlehensgeber eine Abtretung der Risikolebensversicherung, ist es empfehlenswert, trotzdem als Bezugberechtigten einen Angehörigen in den Vertrag eintragen zu lassen. Das ist dann wichtig, wenn die Todesfallleistung die Darlehensschuld übersteigt.

Die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Darlehen sollte nicht unbedingt bei der Bank abgeschlossen werden, bei der das Darlehen aufgenommen wird. Diese Angebote sind meist überteuert.

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