Logistikvertrag

Frachtrecht und internationale Transportvorschriften

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Das deutsche Frachtrecht regelt alle Gütertransporte im innerdeutschen Bereich. Darüber hinaus gibt es einige Gesetze, die den grenzübergreifenden Güterverkehr regeln. Diese gelten vor allem für den Transport per Flugzeug, Eisenbahn und den Transport auf der Straße. Sie dienen dazu, die Kompatibilität mit den Gesetzen anderer Länder zu gewährleisten.
Internationale Verordnungen gelten weiterhin für den Transport mit einem Gefahrgut LKW. Auch hier gibt es bestimmte Regelungen einzuhalten, die in allen Ländern der EU gleich sind. So muss das Fahrzeug beispielsweise ausreichend gekennzeichnet sein. Dies geschieht mit einer Gefahrentafel und einem Gefahrenzettel, die beide Auskunft über die Art der Ladung und die Gefahr geben, die davon ausgeht. So können bei einem Unfall umgehend die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Es gibt beispielsweise Substanzen, die mit Wasser gefährlich reagieren. Dies kann dann die Feuerwehr der Gefahrentafel entnehmen und dafür sorgen, dass kein Wasser als Lösch- oder Kühlmittel verwendet wird. Des Weiteren muss der Fahrer eines solchen LKWs stets eine Augenspülflasche mit sich führen, um bei einem Gefahrgutunfall das Verätzen der Augen verhindern zu können.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Gefahrguttransport handelt oder nicht, kommt immer ein Logistikvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer zustande. Dieser bedarf keiner bestimmten Form. Auch ein Frachtbrief ist nicht zwingend erforderlich. Es genügt, wenn ein Beförderungspapier mitgeführt wird, das Aufschluss über Art, Menge und etwaige Besonderheiten der Ladung gibt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Frachtführers wird ein Frachtbrief ausgestellt. Der Vertrag regelt die jeweiligen Rechte und Pflichte beider Parteien. Der Absender ist dazu verpflichtet, die Güter ordnungsgemäß zu verpacken, außerdem hat er den Transport zu bezahlen, wenn es sich nicht um eine Nachnahmesendung handelt. Das deutsche Logistikrecht sieht außerdem vor, dass der Frachtführer dem Absender sofort Meldung erstattet, sollte etwas Unvorhergesehenes passieren. Damit kann ein Unfall, aber auch eine Straßensperre oder ein Unwetter gemeint sein. Anschließend hat er sein weiteres Handeln nach den Weisungen des Absenders zu richten.

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