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Gebäude Heizung nach Wärmegesetz 2009

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Ab Anfang des Jahres 2009 müssen Bauherren die einen Bauantrag stellen dafür sorgen, dass thermische Energie zur Kühlung oder Wärmeerzeugen für das Gebäude zumindest teilweise über erneuerbare Energien erzeugt wird. Dabei können die unterschiedlichsten Arten der Energieerzeugung über regenerative Energien angewendet werden. Die Palette geht von Solaranlagen, über Luft/Wasser- und Erdwärmepumpen bis zu Biomasse Heizungsanlagen, wie die Pelletsheizung oder Festbrennstoffkessel in den denen nachwachsende Rohstoffe verbrannt werden.
Nicht jeder Bauherr will seine Heizung mit erneuerbaren Energien betreiben. Von daher bietet das Wärmegesetz 2009, das im übrigem nicht Wärmeschutzgesetz heißt, sondern mit vollem Wortlaut „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz-EEWärmeG“, eine Alternative zum Einsatz von erneuerbaren Energien an. Wer seine Gebäudehülle stärker dämmt oder andere Maßnahmen zum Energie sparen trifft, wie die Wärmerückgewinnung aus der Raumluft, kann auf erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung verzichten.
Das Ländle ist wie oft beim Wärmeschutz Vorreiter gewesen, so trifft für Gebäude in Baden-Württemberg das Wärmegesetz schon seit 2008 zu. Dabei gelten die Vorgaben des Wärmegesetzes nicht nur für Neubauten sondern auch für umfangreiche Sanierungen von Altbauten. Wer Anbauten über 50 Quadratmeter plant oder Umbauten, der muss zusätzlich die Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEv) für Neubauten erfüllen.
Derzeit findet man immer wieder Angebote „gebaut nach dem Wärmegesetz 2009 mit Solaranlage“, doch hier ist Vorsicht geboten. Nicht alle Fachplaner und Architekten kennen sich auch wirklich aus. Wenn die Solaranlage nicht richtig ausgelegt wurde, entspricht sie möglicherweise auch nicht dem Wärmeschutzgesetz. Die Solarkollektorfläche muss so ausgelegt werden, dass sie eine gewisse Größe pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes einhält und der Solarkollektor muss das Güte-Siegel „Solar Keymark“ tragen.

Bauherren, Fachplaner, Architekten und Handwerker sollten das neue Wärmegesetz nicht auf die leichte Schulter nehmen, da im Falle des nicht Einhaltens saftige Busgelder in Höhe von 0€ bis 50.000€ drohen. Wer hier auf der sicheren Seite liegen will, der sollte sich vor Baubeginn ausführlich darüber informieren welche Möglichkeiten für den Einsatz von erneuerbaren Energien bestehen und wie er sein Gebäude damit am besten ausrüstet.

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