RFID Reader

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Arbeit

Schon seit dem Jahr 1997 befasste sich die ICAO, die eine Unterorganisation der Vereinten Nationen ist, mit der Einführung von einem elektronisch auswertbaren Reisedokument, der über biometrische Merkmale verfügt. Von den Vereinten Nationen wurde dann schließlich im Jahr 2003 auch eine Empfehlung an die Staatengemeinschaft, zu der auch Deutschland gehört, ausgegeben. Es handelt sich wie gesagt nur um eine Empfehlung, die die UN-Mitgliedsstaaten allerdings dazu aufforderte, dass diese künftig biometrische Merkmale der Reisedokumenteninhaber auf den Reisedokumenten speichern sollten. Doch dafür müssten natürlich erst einmal die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierbei sind die zentralen Punkte unter anderem die Verwendung von einem RFID Reader, einem Lesegerät also, dass in der Lage ist die biometrischen Daten vom Reisedokument auszulesen und dem Kontrolleur am Flughafen oder anderen für entsprechende Kontrollen berechtigten Personen anzuzeigen.

Dass es nach 2003, nachdem die Vereinten Nationen die Empfehlung ausgesprochen hatten an die Staatengemeinschaft, allerdings so schnell gehen würde, dass das Vorhaben auch in die Tat umgesetzt würde, hätte sich wohl keiner erträumen lassen. Ausschlaggebend dafür war der auf den Rat der Europäischen Union durch die USA ausgeübte Druck wegen dem Wegfall der Visumspflicht die Passe der Bürger der Mitgliedsstaaten der EU entsprechend maschinenlesbar zu machen und mit biometrischen Daten des Reisedokumentinnhabers auszustatten. Deutschland billigte 2005 daraufhin einen Vorschlag des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily einen derartigen Reisepass einzuführen. Der deutsche Reisepass wurde damit noch fälschungssicherer. 2007 wurde zudem beschlossen, dass in den neuen Reisepässen auch zusätzlich noch Abdruckbilder von zwei Fingern in den Chips gespeichert werden sollen. Für die Erstellung dieser Fingerabdruckbilder wird ein Fingerabdruckscanner verwendet.

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