Rechtsanwälte: Geschichte

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Recht

Ärger mit dem Vermieter oder mit dem Ex-Partner bei der Scheidung? Viele Rechtsstreitigkeiten lassen sich nur mithilfe eines Rechtsanwalts lösen. Fachanwälte haben sich auf ein rechtliches Fachgebiet wie das Mietrecht spezialisiert und sind heute in jeder größeren Stadt anzutreffen. Der moderne Rechtsanwalt Leipzig oder die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg gehen auf eine lange Geschichte zurück.
Die ersten Wurzeln der deutschen Anwaltsgeschichte gehen auf das Rechtsbuch Sachsenspiegel von Eike von Repgow zurück, der zu Beginn des 13. Jahrhunderts veröffentlicht wurde. In früheren Zeiten könnten Angeklagte bei einem Rechtsstreit einen Fürsprecher für sich reden lassen – der Vorläufer des heutigen Rechtsanwaltsberufs. Schon im Sachsenspiegel wurde erwähnt, dass Fürsprecher ihrer Zeit tätig waren und für ihre Dienste Geld verlangten. In Deutschland wurden die Gerichtsverfahren mit dem römischen Recht zunehmend professioneller und brachten auch das Berufsbild des Juristen hervor. Im Mittelalter gab es noch eine Trennung zwischen Gerichtsvertretern und außergerichtlichen Vertretern – für die außergerichtliche Vertretung bildete sich der Berufsstand der Advocaten.
Erst im 16. Jahrhundert wurde die Zweiteilung zwischen Advokaten und Prokuratoren langsam aufgehoben. Das zweigeteilte System ist heute nur noch in der spanischen Gerichts- und Anwaltswelt anzutreffen. Heute kann sich jedermann auf Wunsch von einem bei Gericht und gegenüber von Behörden vertreten lassen. In allen Zivilprozessen müssen sich die Angeklagten zwingend von einem Rechtsbeistand vertreten lassen. In Deutschland müssen Rechtsanwälte eine Ausbildung zum Volljuristen durchlaufen und erlangen im Rahmen des Studiums die Befähigung zum Richteramt. Nur wenige Rechtsanwälte sind jedoch im Staatsdienst tätig. Ein Großteil der Anwälte arbeitet selbständig und in Kanzleien.

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