Recht

Nießbrauch – was ist das?

Posted by admin on Januar 13, 2020
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Nießbrauch bedeutet das Recht zur tatsächlichen Nutzung an einer Sache, an der keine Eigentumsrechte bestehen, die dem Nießbrauchnutzer also nicht gehört. Das Wort Niesbrauch kommt aus dem Lateinischen und heißt zu Deutsch Gebrauch, oder aber Fruchtgenuss.

Im heutigen Alltag kommt der Nießbrauch, umgangssprachlich das Nießbrauchrecht vielfach als ein lebenslanges Wohnrecht in einem Haus oder in einer Wohnung vor. Derjenige, der das Recht zum Nießbrauch hat, hat das Recht zur Nutzung, ohne dass ihm Haus oder Wohnung grundbuchrechtlich gehört. So wie die Eigentumsrechte im Grundbuch eingetragen sind, so wird auch der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen. Der formelle Weg ist wie bei einem Grundstücksverkauf. Zunächst kommt die Einigung, also der Vertrag, anschließend die Eintragung im Grundbuch. Erst dann ist dieses Rechtsgeschäft verbindlich und rechtsgültig.

Der Nießbrauch ist ein umfassendes Recht zur Nutzung. E wirkt nicht nur gegenüber demjenigen, der das Recht überlassen hat, sondern auch gegenüber außenstehenden Dritten. Umgangssprachlich wird der Nießbrauchnutzer daher auch wirtschaftlicher Eigentümer genannt. Ein Nießbrauch kann auch an beweglichen Sachen, praktisch an allen Dingen des täglichen Lebens bestehen. In diesen Fällen wird ein Vertrag abgeschlossen, der zweckmäßiger notariell beurkundet oder zumindest beglaubigt werden sollte. Wer Inhaber des Nießbrauchs ist, kann das Recht daran nicht an Dritte übertragen. Möglich ist es aber, dass ein Dritter das Nießbrauchrecht ausüben kann, quasi im Auftrage oder in Vertretung des rechtlichen Nießbrauchinhabers. Der Nießbrauch stellt einen pfändbaren Vermögenswert dar und muss insofern bei allen Vermögensangaben mit aufgeführt werden, wie beispielsweise bei Unterhaltsfragen innerhalb der Familie.

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Der richtige Schutz gegen Gewaltverbrechen

Posted by admin on Dezember 22, 2017
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Sicherheit ist ein großes gesellschaftliches Thema. Jeder möchte sich in seinem eigenen Zuhause sicher fühlen. So haben immer mehr Bürger den Wunsch nach Sicherheit im Alltag und zuhause. Um im Alltag selber etwas für die Sicherheit zu tun, wollen sich einige Menschen selber eine Waffe kaufen. Elektroschocker, Pfefferspray oder Schlagstock sind Möglichkeiten, um sich im Notfall schützen zu können. Jeder der eine Waffe kaufen will, muss dabei die gesetzlichen Vorschriften beachten. Der Elektroschocker ist eine kleine Waffe, die ähnlich wie ein elektrischer Schlag wirkt. Um einen Elektroschocker zu kaufen braucht man zwar keinen Waffenschein aber man muss volljährig sein. So kann man den Elektroschocker und noch viele andere Waffen im Internet ganz legal kaufen.
Besonders Frauen kaufen lieber Pfefferspray und haben damit ein sichereres Gefühl. Ein BKA Gütesiegel auf dem Pfefferspray bestätigt den Qualitätsstandart und kann unbedenklich gekauft werden. Dann kann man auch sicher sein, dass man im Falle einer Polizeikontrolle nicht für das Mitführen von Pfefferspray beanstandet wird.
Auch der Schlagstock ist natürlich eine Waffe. Auch einen Schlagstock darf man erst mit 18 Jahren kaufen und mit sich führen. Es ist bei allen Waffen selbstverständlich, dass sie nur in wirklichen Notfällen eingesetzt werden. Ein Schlagstock besteht meistens aus Kunststoff oder Gummi. Es gibt auch Teleskopschlagstöcke, die man einfach ein- und ausfahren kann.
Im Internet kann man Waffen wie Elektroschocker, Pfefferspray oder Schlagstock legal kaufen. Online kann man die Waffen bequem bestellen und zum Beispiel auch Handschellen kaufen.
Auch bei Handschellen gibt es eine große Auswahl im Internet und verschiedene Ausführungen. Viele Online Shops bieten Handschellen in unterschiedlichen Ausführungen an.

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Sich über Mieterrechte informieren

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Als Mieter hat man nicht nur die Pflicht die Miete regelmäßig und in voller Höhe zu zahlen sondern auch so einige Rechte auf die man durchaus bestehen kann. Viele sind allgemein hin bekannt, von vielen anderen ahnt man aber in der Regel noch nicht einmal etwas. So ist es zum Beispiel kaum hinreichend bekannt, dass Mängel an einer Mietwohnung unter bestimmten Vorraussetzungen zu einer Minderung der Miete berechtigen.

Dinge wie diese erfährt man natürlich beim Anwalt seines Vertrauens oder man recherchiert einfach etwas im Internet. Zwar sind die hier erworbenen Informationen nicht 100% gesichert, doch dafür kostenlos. Einen guten Überblick zu Mietvertrag und Co. erhält man auch auf speziellen „Mietrecht Ratgeber“ getauften Portalen. Hier kann man sich beispielsweise Vordrucke zum Mietvertrag herunter laden, interessante Fachartikel und News lesen oder sich mit anderen mehr oder weniger fachkundigen Usern in einem Mietrecht Forum austauschen. Somit findet man hier alles was man braucht, um sich ein gewisses Grundwissen aneignen zu können.

Gerade das Mietrecht Forum kann einem hier weiterhelfen. Hat man zum Beispiel eine ganz konkrete Frage zur Kündigung des Mietverhältnisses oder zu Kostenübernahme von Reparaturen, kann man sie hier einfach stellen und aus dem Erfahrungsschatz sowie von den Meinungen der vielen anderen Usern profitieren. Natürlich sollte dass einen motivieren, dann später mit seinem Fachwissen auch anderen Mitgliedern zu helfen.

Da aber gerade Themen wie die Kündigung oft heikel sind, bleibt es trotz Mietrechrecht Ratgeber manchmal nicht aus dennoch den Anwalt aufzusuchen. Hier empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung um die Kosten zumindest minimieren zu können.

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Urheber nicht immer eindeutig zu ermitteln

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In der heutigen Zeit sind Menschen ohne Handy eher die Ausnahme. ICQ, Skype und dergleichen sind weitere Kommunikationsmittel, die völlig selbstverständlich, schon von Kindern in Gebrauch sind. Wenn sich hier manche Eltern an ihre eigene Kindheit erinnern, war jedoch noch nicht einmal in jedem Haushalt ein normales Telefon eine Selbstverständlichkeit. Wer der tatsächliche Erfinder dieses äußerst praktischen Kommunikationsmittels war, ist bis heute noch immer umstritten. Das hängt wohl auch damit eng zusammen, wie geschickt einige mit dem Vermarkten von Erfindungen umgehen können. Manche begabte Erfinder sind zwar ohne Zweifel sehr intelligente Menschen, haben aber Probleme ihre Entdeckung der Öffentlichkeit so zu präsentieren, dass das Interesse von entsprechenden Leuten geweckt wird, die bereit sind, die Neuentwicklung zu produzieren. Vorreiter des Telefons war die Entwicklung einer Möglichkeit, Zeichen mithilfe von Elektrizität zu übertragen. Carl Friedrich Gauß ist auf diesem Gebiet ein wichtiger Name. Gemeinsam mit seinem Mitstreiter Wilhelm Eduard Weber entwickelter er eine erste einfache Telegrafenverbindung. Beim Telefon geht es nun darum Schallwellen zu übertragen und gleich mehrere Personen betätigten sich auf diesem Feld. Der Italiener Antonio Meucci erfand aus der Not heraus eine erste Fernsprechverbindung. Seine Frau litt an starkem Rheuma, was es ihr unmöglich machte, ihr Zimmer zu verlassen. Letzen Endes waren es Schicksalschläge und finanzielle Knappheit, die es ihm verwehrten seine Erfindung patentieren zu lassen. Alexander Graham Bell machte sich Meuccis Erkenntnisse zunutze. Den darauf folgenden Rechtsstreit mit Meucci verlor der Italiener. Philip Reis war ebenso erfolgreich im Aufbau einer funktionsfähigen elektrischen Fernsprechanlage. Wieder war es Bell, der die Entdeckung von Reis, der seine Anlagen unter anderem auch nach Übersee verkaufte, aufgriff. Trotz allem war es für Bell zunächst schwer, das Telefon zu vermarkten. Mithilfe von entsprechender Prominenz war er am Ende dennoch erfolgreich. Aus seiner 1877 gegründeten Bell Telephone Company ging schließlich der heute weltweit größte Telefonkonzern hervor.

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Einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall?

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Schnell kann es passieren und man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Dabei muss der Unfall nicht einmal einen hohen Schaden verursacht haben. Meist sind es Kleinigkeiten, die schon einen Streit hervorrufen können. Gerade bei Zivilangelegenheiten empfiehlt es sich, juristischen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt in Frankfurt kann bereits beim ersten Gespräch eine persönliche Einschätzung wagen und umfassend beraten. Meist klärt sich vieles bereits durch die Erklärung eines erfahrenen Anwalt in Frankfurt.

Die Auswahl ist beträchtlich und jeder Anwalt hat sich auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert. Sei es Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht oder Arbeitsrecht. Man findet für sämtliche Rechtsstreitigkeiten den richtigen Rechtsanwalt in Frankfurt. Es hängt davon ab, ob man gegen jemanden gerichtlich oder juristisch vorgehen möchte oder aber massiv von jemandem „schikaniert“ wird, in beiden Fällen kann der Anwalt in Frankfurt bereits umfassend über die persönlichen Chancen Auskunft geben. Meist wird hier auch die Kostennote ermittelt, die an Forderungen an den Mandanten zukommt. Oftmals richtet sich dies nach dem Streitwert. Gerade bei Personenschäden gehen die Beträge um die gestritten wird in die Tausende Euros.

Entschädigungen, Schadensersatzforderungen und dergleichen treiben die Gerichtskosten und Anwaltskosten ebenfalls in die Höhe. Umso besser ist es hier, auch auf eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zurückgreifen zu können, die im Streitfall die Kosten übernimmt. Auch ein Anwalt in Hanau kann natürlich weiterhelfen. Meist entscheidet man sich ja für einen Anwalt vor Ort oder zumindest aus der näheren Umgebung. So hat man einen direkten Ansprechpartner und kann auch einmal persönlich in der Kanzlei vorsprechen, um wichtige Fakten noch beizubringen. Einen Rechtsanwalt in Hanau findet man auch in Suchmaschinen oder aber in den diversen Telefonbüchern oder Branchenbüchern. Hier kann man sich dann auch vorab per Telefon beraten lassen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

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Rechtsanwälte: Geschichte

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Ärger mit dem Vermieter oder mit dem Ex-Partner bei der Scheidung? Viele Rechtsstreitigkeiten lassen sich nur mithilfe eines Rechtsanwalts lösen. Fachanwälte haben sich auf ein rechtliches Fachgebiet wie das Mietrecht spezialisiert und sind heute in jeder größeren Stadt anzutreffen. Der moderne Rechtsanwalt Leipzig oder die Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hamburg gehen auf eine lange Geschichte zurück.
Die ersten Wurzeln der deutschen Anwaltsgeschichte gehen auf das Rechtsbuch Sachsenspiegel von Eike von Repgow zurück, der zu Beginn des 13. Jahrhunderts veröffentlicht wurde. In früheren Zeiten könnten Angeklagte bei einem Rechtsstreit einen Fürsprecher für sich reden lassen – der Vorläufer des heutigen Rechtsanwaltsberufs. Schon im Sachsenspiegel wurde erwähnt, dass Fürsprecher ihrer Zeit tätig waren und für ihre Dienste Geld verlangten. In Deutschland wurden die Gerichtsverfahren mit dem römischen Recht zunehmend professioneller und brachten auch das Berufsbild des Juristen hervor. Im Mittelalter gab es noch eine Trennung zwischen Gerichtsvertretern und außergerichtlichen Vertretern – für die außergerichtliche Vertretung bildete sich der Berufsstand der Advocaten.
Erst im 16. Jahrhundert wurde die Zweiteilung zwischen Advokaten und Prokuratoren langsam aufgehoben. Das zweigeteilte System ist heute nur noch in der spanischen Gerichts- und Anwaltswelt anzutreffen. Heute kann sich jedermann auf Wunsch von einem Rechtsanwalt bei Gericht und gegenüber von Behörden vertreten lassen. In allen Zivilprozessen müssen sich die Angeklagten zwingend von einem Rechtsbeistand vertreten lassen. In Deutschland müssen Rechtsanwälte eine Ausbildung zum Volljuristen durchlaufen und erlangen im Rahmen des Studiums die Befähigung zum Richteramt. Nur wenige Rechtsanwälte sind jedoch im Staatsdienst tätig. Ein Großteil der Anwälte arbeitet selbständig und in Kanzleien.

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Unwissenheit freut Abmahn-Anwälte

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Die meisten Menschen dürften sich wohl darüber einig sein, dass das Internet viele Vorteile bietet. Informationen sind in Hülle und Fülle vorhanden, man kann spielend leicht und vor allem rasend schnell mit anderen Menschen in Kontakt treten und schließlich erleichtert es einem sogar das Einkaufen. Bei all den vielen Möglichkeiten und dem großen Nutzen, den man daraus ziehen kann, wird eins gerne unter den Teppich gekehrt: die Tatsache, dass es auch Tücken gibt. Es werden beispielsweise tausende Abmahnungen verschickt, und zwar an ahnungslose Internetnutzer. Dabei machen sich die Abmahn-Anwälte die Tatsache zu Nutze, dass viele Leute einfach nicht wissen, wo ihre Rechte im Internet anfangen und wo sie aufhören. Allerdings ist es schwierig, einen Überblick über die geltenden Bestimmungen und Vorschriften zu bekommen, selbst wenn man guten Willen zeigt und versucht, sich über Medienrecht zu informieren. Die Informationen sind meist unübersichtlich und schwer verständlich. Das wäre sicher anders, gäbe es nicht Menschen oder Unternehmen, die Interesse an der Unwissenheit vieler Internetnutzer haben. Denn die Abmahn-Anwälte verdienen gutes Geld, indem sie gezielt nach Internetsündern suchen, sei es in Eigenregie oder im Auftrag von Medienkonzernen. Natürlich ist es verständlich, dass die Musik- und Filmindustrie ihre Produkte vor unerlaubtem Herunterladen schützen möchte und daher Filesharing Abmahnungen verschicken lässt. Dennoch sind die gesetzlichen Regelungen in Deutschland so gestaltet, dass sie sehr zum Schaden der Internetnutzer sind. Denn hier muss – anders als in den meisten anderen europäischen Ländern – der Abgemahnte die Zeche zahlen, und zwar vollständig. Auch die Anwaltskosten des gegnerischen Anwalts muss er tragen, zusätzlich zu seinen eigenen, sofern er sich Rechtsbeistand sucht. Gerechtfertigt wird das damit, dass ihm durch die Abmahnung eigentlich ein Gefallen getan wird, indem man ihn durch diese „Warnung“ vor noch höheren Gerichtskosten bewahrt. Dass dies durch mehr Aufklärungsarbeit und übersichtlichere Informationen genauso erreicht werden könnte, interessiert nur wenige, am wenigsten die Anwälte, die an den Abmahnungen verdienen.

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Frachtrecht und internationale Transportvorschriften

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Das deutsche Frachtrecht regelt alle Gütertransporte im innerdeutschen Bereich. Darüber hinaus gibt es einige Gesetze, die den grenzübergreifenden Güterverkehr regeln. Diese gelten vor allem für den Transport per Flugzeug, Eisenbahn und den Transport auf der Straße. Sie dienen dazu, die Kompatibilität mit den Gesetzen anderer Länder zu gewährleisten.
Internationale Verordnungen gelten weiterhin für den Transport mit einem Gefahrgut LKW. Auch hier gibt es bestimmte Regelungen einzuhalten, die in allen Ländern der EU gleich sind. So muss das Fahrzeug beispielsweise ausreichend gekennzeichnet sein. Dies geschieht mit einer Gefahrentafel und einem Gefahrenzettel, die beide Auskunft über die Art der Ladung und die Gefahr geben, die davon ausgeht. So können bei einem Unfall umgehend die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Es gibt beispielsweise Substanzen, die mit Wasser gefährlich reagieren. Dies kann dann die Feuerwehr der Gefahrentafel entnehmen und dafür sorgen, dass kein Wasser als Lösch- oder Kühlmittel verwendet wird. Des Weiteren muss der Fahrer eines solchen LKWs stets eine Augenspülflasche mit sich führen, um bei einem Gefahrgutunfall das Verätzen der Augen verhindern zu können.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Gefahrguttransport handelt oder nicht, kommt immer ein Logistikvertrag zwischen dem Absender und dem Frachtführer zustande. Dieser bedarf keiner bestimmten Form. Auch ein Frachtbrief ist nicht zwingend erforderlich. Es genügt, wenn ein Beförderungspapier mitgeführt wird, das Aufschluss über Art, Menge und etwaige Besonderheiten der Ladung gibt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Frachtführers wird ein Frachtbrief ausgestellt. Der Vertrag regelt die jeweiligen Rechte und Pflichte beider Parteien. Der Absender ist dazu verpflichtet, die Güter ordnungsgemäß zu verpacken, außerdem hat er den Transport zu bezahlen, wenn es sich nicht um eine Nachnahmesendung handelt. Das deutsche Logistikrecht sieht außerdem vor, dass der Frachtführer dem Absender sofort Meldung erstattet, sollte etwas Unvorhergesehenes passieren. Damit kann ein Unfall, aber auch eine Straßensperre oder ein Unwetter gemeint sein. Anschließend hat er sein weiteres Handeln nach den Weisungen des Absenders zu richten.

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Über die deutsche Abmahnwelle

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Es ist heute leider gang und gäbe, dass Internetnutzer wegen jedem Regelverstoß abgemahnt werden, und sei er noch so gering. So kommt es beispielsweise häufig vor, dass Jugendliche, die sich im IT-Recht nicht oder nur wenig auskennen, Dateien herunterladen, die zwar explizit als kostenlos gekennzeichnet sind, aber eigentlich auf illegalem Wege ins Netz gelangt sind. Frei nach dem Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ erhalten sie als Folge gerne mal eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf oder eine der anderen sogenannten Abmahn-Kanzleien. Dies wird dann teuer, denn die Abgemahnten müssen nicht nur die Schadensersatzforderung des Musik- oder Filmunternehmens zahlen, dem die Rechte an der heruntergeladenen Datei gehören, sondern auch noch das Honorar des abmahnenden (also gegnerischen) Anwalts. Dies ist nur in Deutschland so, in allen anderen europäischen Ländern zahlt der Auftraggeber einer Abmahnung die Kostennote seines Anwalts selbst. Dies wird hierzulande damit gerechtfertigt, dass dem Betroffenen mit der Abmahnung sozusagen ein Gefallen getan wird, da sie ihm die noch wesentlich höheren Kosten einer Gerichtsverhandlung erspart. Dass dank der Unterlassungserklärung, die jeder Abmahnung beiliegt, die Gerichtsverhandlung noch jahrelang wie ein Damoklesschwert über dem Betroffenen schwebt, wird dabei großzügig übergangen. Denn mit dem Unterschreiben der Unterlassungserklärung gibt der Abgemahnte das Versprechen ab, dass ihm kein solcher Gesetzesverstoß mehr passieren wird. Geschieht dies dennoch, kommt es doch noch zur Gerichtsverhandlung, was noch wesentlich höhere Kosten für den Betroffenen bedeutet.
Auch eine Markenrecht Abmahnung ist keine Seltenheit mehr. Wird beispielsweise im Namen einer Webseite unwissentlich ein markenrechtlich geschützter Begriff verwendet, kann dies teuer werden. Letztendlich kann nur jedem geraten werden, sich im Falle einer Abmahnung Hilfe zu suchen und sich seinerseits an einen Anwalt zu wenden. Mit diesem sollte dann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, damit man das durch ihn eingesparte Geld nicht sofort wieder verliert. Die Investition lohnt sich dennoch, denn die Schadensersatzforderung kann in den allermeisten Fällen durch den Anwalt auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

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Prozesskostenhilfe – eine finanzielle Hilfe im Rechtsdschungel

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Dass die Gerichte vielerorts mehr als überlastet sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Lange Wartezeiten sind die Regel, bis dann doch einmal Recht gesprochen wird. Dabei nehmen viele Menschen ihre Rechte nicht einmal wahr: allzu häufig wird auf berechtigte Ansprüche verzichtet. Der Grund: das liebe Geld. Denn wer nicht viel verdient und keine Rechtsschutzversicherung hat, meint oft, sich eine gerichtliche Auseinandersetzung gar nicht leisten zu können – und verzichtet auf die Durchsetzung seiner Ansprüche in einem Rechtsstreit. Dabei ist dies häufig gar nicht notwendig. Denn was früher als Armenrecht weniger Begüterten zu ihrem Recht verhalf, kann auch heute unter dem Namen Prozesskostenhilfe gute Dienste leisten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass der Anspruchsteller ein geringes Einkommen hätte – auch Normalverdiener können durchaus anpruchsberechtigt für die sogenannte PKH sein. Der Grund ist, dass auch die von dem vorhandenen Einkommen zu tragenden Lasten – wie zum Beispiel Mieten – berücksichtigt werden, so dass unter dem Strich sich letztlich ein Einkommen ergeben kann, dass zur Inanspruchnahme der PKH berechtigt.

Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird natürlich auch berücksichtigt, ob Vermögen vorhanden ist, das zum Bestreiten der mit der gerichtlichen Auseinandersetzung verbundenen Kosten eingesetzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, steigen die Chancen auf Gewährung der PKH – besonders dann, wenn die Aussichten auf Erfolg im beabsichtigten Prozess gut sind. Denn auch diese Erfolgsaussichten werden geprüft – was den Vorteil hat, dass ein positiver Bescheid zugleich bedeutet, dass die Prüfung des Sachverhaltes ergeben hat, dass man seitens des entscheidenden Gerichtes eine erfolgreiche Prozessführung für möglich hält – ein beruhigender Gedanke, wenn natürlich auch keine Garantie für das erwünschte Urteil.

Die Seite www.mixed-zone.de hat für ihre Leser Informationen über die PKH zusammengetragen, die dort kostenfrei abgerufen werden können. Für so manchen dürfte diese staatliche Hilfe Türen zur Durchsetzung eigener Ansprüche eröffnen, die er zuvor verschlossen glaubte. Aber Achtung: unter Umständen kann es passieren, dass zumindest Teile der gewährten Unterstützung auch wieder zurückgezahlt werden müssen – doch ob dies der Fall ist und in welcher Form das geschehen kann, ist wieder vom Einzelfall und den persönlichen Voraussetzungen abhängig.

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